


Kinder haben Rechte Preis 2010
Der niedersächsische Beiligungspreis ist ausgeschrieben!
Mit dem Preis wird jeweils ein besonderes Recht des Kindes aus der UN-Kinderrechtskonvention aufgegriffen. Unter dem Motto prämieren der Deutsche Kinderschutzbund e.V. Projekte, Initiativen und Maßnahmen, die die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen ermöglichen und sicherstellen. Kinder zu fördern und zu beteiligen geht alle an! Bewerben können sich Projekte und Initiativen, Kommunen, Vereine und Institutionen, Betreuungs- und Bildungseinrichtungen in Niedersachsen, die sich wirksam für die Umsetzung dieses Kinderrechtes einsetzen. Berücksichtigt werden Projekte und Maßnahmen aus den Jahren 2008 und 2009 sowie Aktivitäten, die aktuell durchgeführt werden. Die Bewerbung kann von Akteuren selbst oder von Dritten eingesendet werden. Bewerbungen können bis zum 15. September 2010 eingereicht werden. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Teilnahmevoraussetzung ist die schriftliche Kurzdarstellung anhand des angefügten Bewerbungsbogens, der vollständig ausgefüllt und fristgerecht zurückgesendet werden soll. Zusätzliches Material wie Konzept, Projektberichte, Materialien oder Zeitungsartikel sind willkommen. Bewerbungen können bis zum 15. September 2010 eingereicht werden. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Ein Auswahlgremium entscheidet über die Vergabe des Preises. Es besteht aus Vertretern des Sozialministeriums und des Kinderschutzbundes Niedersachsen, der Wissenschaft sowie einer Jugendjury. Schirmherrin ist die niedersächsische Ministerin für Soziales, Frauen, Familie, Gesundheit und Integration Aygül Özkan. |
- Dateien:
KhRP_Poster_01.pdf


