Erstattung von Verdienstausfall für Ehrenamtliche
Im Jahre 2009 wurde durch die niedersächsische Landesregierung die Erstattung des Verdienstausfalles für Ehrenamtliche in der Jugendarbeit wieder eingeführt. Ehrenamtliche, die durch ihren Arbeitgeber Sonderurlaub ohne Lohnfortzahlung genehmigt bekommen, können sich die dadurch entstehenden Defizite erstatten lassen. Alle Ehrenamtlichen, die im Rahmen der katholischen Jugendarbeit, im Bistum Hildesheim (Gebiet Niedersachsen) aktiv sind, müssen diese Erstattung beim BDKJ Diözesanverband Hildesheim beantragen. Die dafür zur Verfügung stehenden Mittel sind beschränkt, Anträge werden nach Eingangsdatum bearbeitet.
Unser vorgeschlagener Ablauf:
1. Wer kann beantragen?
Wer genau eine entsprechende Erstattung beantragen kann, sowie weitere Informationen zur Erstattung sind den Hinweisen des Landesjugendringes Niedersachsen (ljr) zu entnehmen:
3. Anmeldung
Wichtig ist: Bis mindestens vier Wochen VOR der Maßnahme ist entsprechender Bedarf beim BDKJ Diözesanverband Hildesheim anzumelden. Nach dieser Anmeldung erfolgt eine Information, ob dem Antrag folge geleistet werden kann, oder ob die Mittel für das Kalenderjahr bereits erschöpft sind. Hierfür steht folgendes Formblatt zur Verfügung:
2. Beantrage Sonderurlaub
4. Veranstalte eine (gelungene) Maßnahme in der Jugendarbeit.
5. Antrag
Spätestens einen Monat NACH der Maßnahme ist folgender Antrag auf Erstattung des Verdienstausfalles beim BDKJ Diözesanverband Hildesheim einzureichen. Hierfür steht folgendes Formular zum Download:
Fragen?
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