Erstattung von Verdienstausfall für Ehrenamtliche
Im Jahre 2009 wurde durch die niedersächsische Landesregierung die Erstattung des Verdienstausfalles für Ehrenamtliche in der verbandlichen Jugendarbeit wieder eingeführt.
Alle Ehrenamtlichen, die im Besitz einer gültigen Juleica sind und die im Rahmen der verbandlichen, katholischen Jugendarbeit im Bistum Hildesheim aktiv sind, können bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres für max. 8 Tage jährlich Verdienstausfall in Höhe von max. 70 € pro Tag beantragen, solange die dafür bereitgestellten Mittel noch nicht ausgeschöpft sind. Durch die Begrenzung der zur Verfügung stehenden Mittel muss der Verdienstausfall vorangemeldet werden. Die Anträge werden nach Eingangsdatum der Voranmeldung berücksichtigt und bearbeitet. Voranmeldungen zum Antrag sind ab dem 01.01. des jeweils laufenden Jahres möglich. Ein Rechtsanspruch besteht nicht.
Unser vorgeschlagener Ablauf:
1. Informiere Dich
Informiere Dich ob Du den Verdienstausfall bei uns für Deinen Maßnahme beantragen kannst
3. Anmeldung
Wichtig ist: Bis mindestens vier Wochen VOR der Maßnahme ist entsprechender Bedarf beim BDKJ Diözesanverband Hildesheim anzumelden. Nach dieser Anmeldung erfolgt eine Information, ob dem Antrag folge geleistet werden kann, oder ob die Mittel für das Kalenderjahr bereits erschöpft sind. Hierfür steht folgendes Formblatt zur Verfügung:
2. Beantrage Sonderurlaub
4. Veranstalte eine (gelungene) Maßnahme in der Jugendarbeit.
5. Antrag
Spätestens einen Monat NACH der Maßnahme ist folgender Antrag auf Erstattung des Verdienstausfalles beim BDKJ Diözesanverband Hildesheim einzureichen. Hierfür steht folgendes Formular zum Download:
Fragen?
Für weitere Fragen, wende Dich an unsere Geschäftsführung