Erstattung von Verdienstausfall für Ehrenamtliche
Der Ablauf beim BDKJ DV Hildesheim:
Für aktive Jugendleitungen die im Rahmen ihrer Tätigkeit eine Veranstaltung (Bildungsmaßnahme und
Alle Ehrenamtlichen, die im Besitz einer gültigen Juleica sind und die im Rahmen der verbandlichen, katholischen Jugendarbeit in den Mitgliedsverbänden des BDKJ aktiv sind, können bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres für max. 8 Tage jährlich Verdienstausfall in Höhe von max. 70 € pro Tag beantragen, solange die dafür bereitgestellten Mittel noch nicht ausgeschöpft sind.
Durch die Begrenzung der zur Verfügung stehenden Mittel muss der Verdienstausfall vorangemeldet werden. Die Anträge werden nach Eingangsdatum der Voranmeldung berücksichtigt und bearbeitet. Voranmeldungen zum Antrag sind ab dem 01.01. des jeweils laufenden Jahres möglich. Ein Rechtsanspruch besteht nicht.
1. Informiere Dich
Informiere Dich ob Du den Verdienstausfall bei uns für Deinen Maßnahme beantragen kannst
2. Beantrage Sonderurlaub
3. Anmeldung
Wichtig ist: Bis mindestens vier Wochen VOR der Maßnahme ist entsprechender Bedarf beim BDKJ Diözesanverband Hildesheim anzumelden.
Nach dieser Anmeldung erfolgt eine Information, ob dem Antrag zugestimmt werden kann, oder ob die Mittel für das Kalenderjahr bereits erschöpft sind.
Hierfür steht folgendes Formblatt zur Verfügung:
4. Veranstalte die Jugendmaßnahme.
Führe die Bildungs- oder Freizeitmaßnahme durch und lass Dir die Durchführung bestätigen.
5. Antrag
Spätestens einen Monat NACH der Maßnahme ist folgender Antrag auf Erstattung des Verdienstausfalles beim BDKJ Diözesanverband Hildesheim einzureichen. Hierfür steht folgendes Formular zum Download:
Fragen?
Für weitere Fragen, wende Dich an unsere Geschäftsführung