Erstattung von Verdienstausfall für Ehrenamtliche

So bekommst du einen Verdienstausfall:

Den Verdienstausfall kannst du über den BDKJ Niedersachsen bekommen. Aktuell kümmert sich der BDKJ im Bistum Osnabrück um die Verteilung.

Alle Ehrenamtlichen, die im Besitz einer gültigen Juleica sind und die im Rahmen der verbandlichen, katholischen Jugendarbeit in den Mitgliedsverbänden des BDKJ aktiv sind, können bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres für max. 8 Tage jährlich Verdienstausfall in Höhe von max. 70 € pro Tag beantragen, solange die dafür bereitgestellten Mittel noch nicht ausgeschöpft sind.

Durch die Begrenzung der zur Verfügung stehenden Mittel muss der Verdienstausfall vorangemeldet werden. Die Anträge werden nach Eingangsdatum der Voranmeldung berücksichtigt und bearbeitet. Voranmeldungen zum Antrag sind ab dem 01.01. des jeweils laufenden Jahres möglich und müssen spätestens 4 Wochen vor der Veranstaltung eingereicht werden. Ein Rechtsanspruch besteht nicht.

 

1. Informiere Dich

Lies dir die Informationen durch um Herauszufinden ob du einen Anspruch hast und oder ob es weitere Wege gibt.

2. Beantrage Sonderurlaub

3. Anmeldung

Wichtig ist: Bis mindestens vier Wochen VOR der Maßnahme ist entsprechender Bedarf beim BDKJ Diözesanverband Osnabrück anzumelden.
Nach dieser Anmeldung erfolgt eine Information, ob dem Antrag zugestimmt werden kann, oder ob die Mittel für das Kalenderjahr bereits erschöpft sind.
Hierfür steht folgendes Formblatt zur Verfügung:

4. Veranstalte die Jugendmaßnahme.

Führe die Bildungs- oder Freizeitmaßnahme durch und lass Dir die Durchführung bestätigen.

5. Antrag

Der BDKJ meldet sich bei dir und schickt dir alle weiteren Infos

Fragen?

Für weitere Fragen, wende Dich an unsere Geschäftsführung