Erstattung von Verdienstausfall für Ehrenamtliche

Im Jah­re 2009 wur­de durch die nie­der­säch­si­sche Lan­des­re­gie­rung die Erstat­tung des Ver­dienst­aus­fal­les für Ehren­amt­li­che in der Jugend­ar­beit wie­der ein­ge­führt. Ehren­amt­li­che, die durch ihren Arbeit­ge­ber Son­der­ur­laub ohne Lohn­fort­zah­lung geneh­migt bekom­men, kön­nen sich die dadurch ent­ste­hen­den Defi­zi­te erstat­ten las­sen. Alle Ehren­amt­li­chen, die im Rah­men der katho­li­schen Jugend­ar­beit, im Bis­tum Hil­des­heim (Gebiet Nie­der­sach­sen) aktiv sind, müs­sen die­se Erstat­tung beim BDKJ Diö­ze­san­ver­band Hil­des­heim bean­tra­gen. Die dafür zur Ver­fü­gung ste­hen­den Mit­tel sind beschränkt, Anträ­ge wer­den nach Ein­gangs­da­tum bearbeitet.

Unser vorgeschlagener Ablauf:

1. Wer kann beantragen?

Wer genau eine ent­spre­chen­de Erstat­tung bean­tra­gen kann, sowie wei­te­re Infor­ma­tio­nen zur Erstat­tung sind den Hin­wei­sen des Lan­des­ju­gend­rin­ges Nie­der­sach­sen (ljr) zu entnehmen:

3. Anmeldung

Wich­tig ist: Bis min­des­tens vier Wochen VOR der Maß­nah­me ist ent­spre­chen­der Bedarf beim BDKJ Diö­ze­san­ver­band Hil­des­heim anzu­mel­den. Nach die­ser Anmel­dung erfolgt eine Infor­ma­ti­on, ob dem Antrag fol­ge geleis­tet wer­den kann, oder ob die Mit­tel für das Kalen­der­jahr bereits erschöpft sind. Hier­für steht fol­gen­des Form­blatt zur Verfügung:

2. Beantrage Sonderurlaub

4. Veranstalte eine (gelungene) Maßnahme in der Jugendarbeit.

5. Antrag

Spä­tes­tens einen Monat NACH der Maß­nah­me ist fol­gen­der Antrag auf Erstat­tung des Ver­dienst­aus­fal­les beim BDKJ Diö­ze­san­ver­band Hil­des­heim ein­zu­rei­chen. Hier­für steht fol­gen­des For­mu­lar zum Download:

Fragen?

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