Erstattung von Verdienstausfall für Ehrenamtliche

Im Jah­re 2009 wur­de durch die nie­der­säch­si­sche Lan­des­re­gie­rung die Erstat­tung des Ver­dienst­aus­fal­les für Ehren­amt­li­che in der ver­band­li­chen Jugend­ar­beit wie­der eingeführt.

Alle Ehren­amt­li­chen, die im Besitz einer gül­ti­gen Julei­ca sind und die im Rah­men der ver­band­li­chen, katho­li­schen Jugend­ar­beit im Bis­tum Hil­des­heim aktiv sind, kön­nen bis zur Voll­endung des 27. Lebens­jah­res für max. 8 Tage jähr­lich Ver­dienst­aus­fall in Höhe von max. 70 € pro Tag bean­tra­gen, solan­ge die dafür bereit­ge­stell­ten Mit­tel noch nicht aus­ge­schöpft sind. Durch die Begren­zung der zur Ver­fü­gung ste­hen­den Mit­tel muss der Ver­dienst­aus­fall vor­an­ge­mel­det wer­den. Die Anträ­ge wer­den nach Ein­gangs­da­tum der Vor­anmel­dung berück­sich­tigt und bear­bei­tet. Vor­anmel­dun­gen zum Antrag sind ab dem 01.01. des jeweils lau­fen­den Jah­res mög­lich. Ein Rechts­an­spruch besteht nicht.

 

Unser vorgeschlagener Ablauf:

1. Informiere Dich

Infor­mie­re Dich ob Du den Ver­dienst­aus­fall bei uns für Dei­nen Maß­nah­me bean­tra­gen kannst

3. Anmeldung

Wich­tig ist: Bis min­des­tens vier Wochen VOR der Maß­nah­me ist ent­spre­chen­der Bedarf beim BDKJ Diö­ze­san­ver­band Hil­des­heim anzu­mel­den. Nach die­ser Anmel­dung erfolgt eine Infor­ma­ti­on, ob dem Antrag fol­ge geleis­tet wer­den kann, oder ob die Mit­tel für das Kalen­der­jahr bereits erschöpft sind. Hier­für steht fol­gen­des Form­blatt zur Verfügung:

2. Beantrage Sonderurlaub

4. Veranstalte eine (gelungene) Maßnahme in der Jugendarbeit.

5. Antrag

Spä­tes­tens einen Monat NACH der Maß­nah­me ist fol­gen­der Antrag auf Erstat­tung des Ver­dienst­aus­fal­les beim BDKJ Diö­ze­san­ver­band Hil­des­heim ein­zu­rei­chen. Hier­für steht fol­gen­des For­mu­lar zum Download:

Fragen?

Für wei­te­re Fra­gen, wen­de Dich an unse­re Geschäftsführung