Weitere Gremien
Satzungsausschuss
Dieser Ausschuss besteht aus gewählten Personen der Diözesanversammlung und einer Person aus dem Diözesanvorstand.
Derzeit bilden den Satzungsausschuss:
Raphael Sauer, Sarah Sophie Pohl, Alexander Fuhs und Sebastian Geißler
vom Diözesanvorstand ist Jonathan Rodd zuständig.
Aus ihrem Kreis wählt der Wahlauschuss einen Sprecher*in auf der konstituierenden Sitzung Anfang 2026.
Wahlausschuss
Derzeit bilden den Wahlausschuss:
Marlena Bürger, Lisa-Marie Fehlig und Florian Liedermann
vom Diözesanvorstand ist Anna Hartwig zuständig.
Aus ihrem Kreis wählt der Wahlauschuss einen Sprecher*in auf der konstituierenden Sitzung Anfang 2026.
Vertretung Diözesanrat
Der Diözesanrat im Bistum Hildesheim ist das höchte Laiengremium und setzt sich aus VetrerterInnen der Dekanate, der Verbände und durch den Bischof benannte Personen zusammen. Der BDKJ benennt zwei Personen für die VerbandsvertreterInnenwahl Anfang 2025 die dann für den Diözesanrat gewählt werden.
Die beiden von der BDKJ Diözesanversammlung gewählten Kandidaten für die Verbandsvertreterwahl sind:
- Daniela Batzdorfer
- Benjamin Grebing
Auf der diözesanen Verbandsvertretungswahl wurden Anfang 2025 Daniela Batzdorfer und Benjamin Grebing zu Diözesanratsdelegierten gewählt.
Kuratorium Haus Wohldenberg
Die diözesane Jugendbildungsstätte Haus Wohldenberg in Holle-Sillium wird seit der Gründung vor über 75 Jahren auch vom BDKJ getragen. Aufgrund einer Kooperationsvereinbarung wählt der BDKJ auf der Diözesanversammlung eine Person aus den Mitgliedsverbänden und eine Person aus den Dekanats- bzw. Regionalverbänden zur aktiven Mitarbeit im Kuratorium des Hauses. Dieser “Aufsichtsrat” beaufsichtigt die Geschäfte des Hauses und vieles mehr.
Die beiden von der BDKJ Diözesanversammlung gewählten Personen sind: Daniela Batzdorfer und Lisa-Marie Fehlig
Für den Diözesanvorstand ist Nils Felchner im Kuratorium.
Die KuratoriumsvertreterInnen werden für einen Zeitraum von drei Jahren gewählt.
Aktulle Informationen zum Kuratorium
Aktuell existiert das Kuratorium durch einen Beschluss des Bischofs nicht.
Die Zusammenarbeit in Zukunft wird aktuell besprochen.
Beratungsausschuss
Der Beratungsausschuss ist ein temporeres Hilfsgremium für den Diözesanvorstand.
Er kann auf der Diözesanversammlung einberufen werden.
Die Aufgabe des Beratungsausschusses ist die Unterstüzung des Vorstandes, zum Beispiel als Vertretungen des Vorstandes bei den Konferenzen der Mitgliedsverbände oder nach außen.
Die Mitglieder des Beratungsausschusses können sich in ihrer Amtszeit mit den Aufgaben des Vorstandes vertraut machen um z.B. nach ihrem Amt im Beratungsausschuss in den Diözesanvorstand wählen zu lassen.
Die beiden von der BDKJ Diözesanversammlung gewählten Personen sind:
Laura Isabel Ferrero Martinez, Matthias Potthast, Mia Mohr
Die Mitglieder des Beratungsausschusses werden auf zwei Jahre gewählt.