Weitere Gremien

Satzungsausschuss

Ein Jugendverband lebt von ehren­amt­lichen Engagement und Selbstständigkeit. Daher ist die konti­nu­ier­liche Suche nach aktiven Ehrenamtlichen für die verschie­denen Gremien des Verbandes zur Selbstorganisation wichtig. Der Wahlausschuss sucht eigen­ständig aber auch gerne mit Unterstützung neue Leute. Auf der Diözesanversammlung organi­siert und leitet der Wahlausschuss die Wahlen.

Dieser Ausschuss besteht aus gewählten Personen der Diözesanversammlung und einer Person aus dem Diözesanvorstand.

Derzeit bilden den Satzungsausschuss:
Raphael Sauer, Sarah Sophie Pohl, Alexander Fuhs und Sebastian Geißler
vom Diözesanvorstand ist Jonathan Rodd zuständig.

Aus ihrem Kreis wählt der Wahlauschuss einen Sprecher*in auf der konsti­tu­ie­renden Sitzung Anfang 2026.

Wahlausschuss

Die Satzungen und Ordnungen des Diözesanverbands und seiner Gremien werden durch den Satzungsausschuss weiter­ent­wi­ckelt und aktua­li­siert. Dieser Ausschuss besteht aus gewählten Personen der Diözesanversammlung und einer Person aus dem Diözesanvorstand.

Derzeit bilden den Wahlausschuss:
Marlena Bürger, Lisa-Marie Fehlig und Florian Liedermann
vom Diözesanvorstand ist Anna Hartwig zuständig.

Aus ihrem Kreis wählt der Wahlauschuss einen Sprecher*in auf der konsti­tu­ie­renden Sitzung Anfang 2026.

Vertretung Diözesanrat

Der Diözesanrat im Bistum Hildesheim ist das höchte Laiengremium und setzt sich aus VetrerterInnen der Dekanate, der Verbände und durch den Bischof benannte Personen zusammen. Der BDKJ benennt zwei Personen für die VerbandsvertreterInnenwahl Anfang 2025 die dann für den Diözesanrat gewählt werden.

Die beiden von der BDKJ Diözesanversammlung gewählten Kandidaten für die Verbandsvertreterwahl sind:

  • Daniela Batzdorfer
  • Benjamin Grebing

Auf der diöze­sanen Verbandsvertretungswahl wurden Anfang 2025 Daniela Batzdorfer und Benjamin Grebing zu Diözesanratsdelegierten gewählt.

Kuratorium Haus Wohldenberg

Die diözesane Jugendbildungsstätte Haus Wohldenberg in Holle-Sillium wird seit der Gründung vor über 75 Jahren auch vom BDKJ getragen. Aufgrund einer Kooperationsvereinbarung wählt der BDKJ auf der Diözesanversammlung eine Person aus den Mitgliedsverbänden und eine Person aus den Dekanats- bzw. Regionalverbänden zur aktiven Mitarbeit im Kuratorium des Hauses. Dieser “Aufsichtsrat” beauf­sichtigt die Geschäfte des Hauses und vieles mehr. 

Die beiden von der BDKJ Diözesanversammlung gewählten Personen sind: Daniela Batzdorfer und Lisa-Marie Fehlig

Für den Diözesanvorstand ist Nils Felchner im Kuratorium.

 

Die KuratoriumsvertreterInnen werden für einen Zeitraum von drei Jahren gewählt.

Aktulle Informationen zum Kuratorium

Aktuell existiert das Kuratorium durch einen Beschluss des Bischofs nicht.
Die Zusammenarbeit in Zukunft wird aktuell besprochen.

Beratungsausschuss

Der Beratungsausschuss ist ein tempo­reres Hilfsgremium für den Diözesanvorstand.
Er kann auf der Diözesanversammlung einbe­rufen werden.
Die Aufgabe des Beratungsausschusses ist die Unterstüzung des Vorstandes, zum Beispiel als Vertretungen des Vorstandes bei den Konferenzen der Mitgliedsverbände oder nach außen.

Die Mitglieder des Beratungsausschusses können sich in ihrer Amtszeit mit den Aufgaben des Vorstandes vertraut machen um z.B. nach ihrem Amt im Beratungsausschuss in den Diözesanvorstand wählen zu lassen.

Die beiden von der BDKJ Diözesanversammlung gewählten Personen sind:
Laura Isabel Ferrero Martinez, Matthias Potthast, Mia Mohr

Die Mitglieder des Beratungsausschusses werden auf zwei Jahre gewählt.