Weitere Gremien

Satzungsausschuss
Ein Jugendverband lebt von ehrenamtlichen Engagement und Selbstständigkeit. Daher ist die kontinuierliche Suche nach aktiven Ehrenamtlichen für die verschiedenen Gremien des Verbandes zur Selbstorganisation wichtig. Der Wahlausschuss sucht eigenständig aber auch gerne mit Unterstützung neue Leute. Auf der Diözesanversammlung organisiert und leitet der Wahlausschuss die Wahlen.
Dieser Ausschuss besteht aus gewählten Personen der Diözesanversammlung und einer Person aus dem Diözesanvorstand.
Derzeit bilden den Satzungsausschuss:
Felix-Jonathan Rodd, Felix Liebl und Raphael Sauer
und für den Diözesanvorstand wird noch eine Person benannt
Aus ihrem Kreis wählt der Wahlauschuss einen Sprecher*in auf der konstituierenden Sitzung Anfang 2023.

Wahlausschuss
Die Satzungen und Ordnungen des Diözesanverbands und seiner Gremien werden durch den Satzungsausschuss weiterentwickelt und aktualisiert. Dieser Ausschuss besteht aus gewählten Personen der Diözesanversammlung und einer Person aus dem Diözesanvorstand.
Derzeit bilden den Wahlausschuss:
Felix Liebl, Rebekka Jagemann, Anja Wiesner, Lisa-Marie Fehling
und für den Diözesanvorstand wird noch eine Person benannt
Aus ihrem Kreis wählt der Satzungsauschuss einen Sprecher*in auf der konstituierenden Sitzung Anfang 2023.

Vertretung Diözesanrat
Der Diözesanrat im Bistum Hildesheim ist das höchte Laiengremium und setzt sich aus VetrerterInnen der Dekanate, der Verbände und durch den Bischof benannte Personen zusammen. Der BDKJ benennt zwei Personen für die VerbandsvertreterInnenwahl Anfang 2023 die dann für den Diözesanrat gewählt werden.
Die beiden von der BDKJ Diözesanversammlung gewählten Kandidaten für die Verbandsvertreterwahl sind:
- Daniela Batzdorfer
- Benjamin Grebing
Die Verbandsvertretunsgwahl findet Anfang 2023 statt und bestimmt die Delegierten für den Diözesanrat.

Kuratorium Haus Wohldenberg
Die diözesane Jugendbildungsstätte Haus Wohldenberg, in Holle-Sillium wird seit der Gründung vor über 75 Jahren auch vom BDKJ getragen. Aufgrund einer Kooperationsvereinbarung bestimmt der BDKJ auf der Diözesanversammlung eine person aus den Mitgliedsverbänden udn eine Person aus den Dekanats- bzw. Regionalverbänden zur aktiven Mitarbeit im Kuratorium des Hauses. Dieser “Aufsichtsrat” beafsichtigt die Geschäfte des Hauses udn vieles mehr.
Die beiden von der BDKJ Diözesanversammlung gewählten Personen sind:
- Daniela Batzdorfer
- Lisa-Marie Fehling
Die KuratoriumsvertreterInnen werden für einen Zeitraum von drei Jahren gewählt..