Seit dem 03.04.2022 gilt die neue Coro­na-Ver­ord­nung. Mit die­ser fällt ein Groß­teil der bis­lang gül­ti­gen Schutz­maß­nah­men weg.
Die Ange­bo­te der Jugend­ar­beit sind nun wie­der ohne Ein­schrän­kun­gen mög­lich: Es gibt kei­ne Begren­zun­gen der Grup­pen­grö­ße, kei­ne 2G/3G-Rege­lung oder Test­pflicht und auch kei­ne Ver­pflich­tung zum Tra­gen eines Mund-Nase-Schut­zes mehr.

Da sich Schüler*innen in den Oster­fe­ri­en nicht (wie in der Schul­zeit üblich) regel­mä­ßig tes­ten müs­sen, kann es in den kom­men­den zwei Wochen somit ver­stärkt zu uner­kann­ten Infek­tio­nen kommen.

Wir emp­feh­len euch wei­ter­hin vor­sich­tig zu sein und ggf. gemein­sam mit den Teilnehmer*innen und Grup­pen­mit­glie­dern geeig­ne­te Schutz­maß­nah­men zu ver­ein­ba­ren. Als Ver­an­stal­ter bzw. Haus­herr habt ihr die Mög­lich­keit, bei euren Ange­bo­ten stren­ge­re Rege­lun­gen durch­zu­set­zen als die­se von der Coro­na-Ver­ord­nung vor­ge­se­hen sind.