Seit dem 03.04.2022 gilt die neue Corona-Verordnung. Mit dieser fällt ein Großteil der bislang gültigen Schutzmaßnahmen weg.
Die Angebote der Jugendarbeit sind nun wieder ohne Einschränkungen möglich: Es gibt keine Begrenzungen der Gruppengröße, keine 2G/3G-Regelung oder Testpflicht und auch keine Verpflichtung zum Tragen eines Mund-Nase-Schutzes mehr.
Da sich Schüler*innen in den Osterferien nicht (wie in der Schulzeit üblich) regelmäßig testen müssen, kann es in den kommenden zwei Wochen somit verstärkt zu unerkannten Infektionen kommen.
Wir empfehlen euch weiterhin vorsichtig zu sein und ggf. gemeinsam mit den Teilnehmer*innen und Gruppenmitgliedern geeignete Schutzmaßnahmen zu vereinbaren. Als Veranstalter bzw. Hausherr habt ihr die Möglichkeit, bei euren Angeboten strengere Regelungen durchzusetzen als diese von der Corona-Verordnung vorgesehen sind.