Der bekannten Situation geschuldet, wird die Sternsingeraktion in diesem Jahr nicht wie gewohnt statt­finden. Trotzdem ist es wichtig, den Segen zu den Menschen zu bringen. Die Menschen sehnen sich nach Begegnung und unsere Aufgabe ist es, dies mit den bestehenden Regelungen umzusetzen.
Johannes Nortmann, BDKJ Diözesanvorsitzender

Aktuell besteht auf Grund der aktuelle Situation ein bundes­weiter Lockdown. Deswegen sprechen sich das Kindermissionswerk und der BDKJ auf Bundesebene dafür aus, auf einen Besuch der Menschen an der Haustür zu verzichten. Diesem Statement wollen wir uns in der Form anschließen, dass wir bitten auf die klassi­schen Besuche der Haustüren zu verzichten.

Dies bedeutet für uns nicht, dass Kinder im Zeitraum der Aktion nicht trotzdem in zwei Haushaltsgruppen, im Familienverbund oder allein als König*innen aktiv werden können. Für Kinder und Jugendliche ist die Zeit des Kontaktverbotes eine belas­tende Herausforderung in der auch sie Beschäftigung und Beteiligung wünschen. Ebenso ist die Sternsingeraktion für viele ältere Menschen Wir sprechen uns für alter­native, kreative und kontaktlose Formen in den Gemeinden aus, in denen sich Kinder aktiv und königlich für Kinder in der Welt einsetzen können.

Zum jetzigen Zeitpunkt ist es schwierig zu sagen, welche Form der Aktion im Januar erlaubt sein wird. Einige Aktionsideen, die aus unserer Sicht umsetzbar erscheinen, finden Sie auf dieser Website https://www.sternsingerdank.de/hellerdennje/.

Wir sprechen uns dafür aus, vor Ort alles möglich zu machen, was zu dem Zeitpunkt in der jewei­ligen Kommune erlaubt ist. Ein Hygienekonzept für die Sternsingeraktion liegt derzeit in Niedersachsen noch zur Prüfung bei der Landesregierung. Auch diese hat signa­li­siert, dass sie den Segen der Sternsinger*innen als ein wichtiges, hoffnungs­schöp­fendes Zeichen für das kommende Jahr wahrnimmt.

Wir bitten daher, die Sternsingeraktion in den Gemeinden nicht pauschal abzusagen, sondern mit den Beteiligten ins Gespräch zu gehen, wie Dreikönigssingen „heller denn je“ möglich sein kann.

Das Hygienekonzept liegt derzeit noch zur Prüfung bei der Landesregierung Niedersachsens, daher gibt es aktuell kein gültiges Muster-Hygienekonzept für Niedersachsen. Sollte eines zur Orientierung vor Ort benötigt werden, kann der Entwurf des Konzeptes in der BDKJ Diözesanstelle angefordert werden.

Stand 18.12.2020 um 18:00 Uhr