Angesichts der bishe­rigen Entwicklungen und der aktuellen Lage empfehlen wir dringend, abzuwägen, welche der rechtlich zuläs­sigen Spielräume genutzt werden und an welchen Stellen es verhält­nis­mä­ßiger scheint, auf gegebene Möglichkeiten zu verzichten – zum Schutz der Teilnehmenden, Teamenden und der weiteren Kontaktpersonen.

Wir wissen um die hohe Bedeutung von Angeboten der Jugendarbeit für junge Menschen und der Möglichkeit, sich Freiräume anzueignen, diese in der Gruppe zu gestalten und im Austausch mit anderen zu lernen. Daher ist weder eine pauschale Absage aller Angebote noch die konse­quente Durchführung dieser unter den gegebenen Freiheiten sinnvoll. Vielmehr müssen nun alle Träger der Jugendarbeit abwägen, welche Angebote verant­wor­tungsvoll durchführbar sind und welche Risiken damit für die Teilnehmenden sowie für die Gesellschaft entstehen.

Wir halten es für wichtig, dass junge Menschen auch in schwie­rigen Zeiten eine konstruktive Möglichkeit der Freizeitgestaltung und einen außer­schu­li­schen Raum mit Freund*innen haben.

Die bishe­rigen Erfahrungen zeigen, dass Jugendgruppen sehr verant­wor­tungs­be­wusst handeln und dabei meist gute Entscheidungen für sich und andere treffen.
Ganz konkret weisen wir auf die Inkonsistenz der Regelung zum Tragen einer Mund-Nase- Bedeckung (§ 3) in Landkreisen mit Inzidenzen größer 35 hin. So ergibt es wenig Sinn, im Freien eine Mund-Nase-Bedeckung tragen zu sollen, in geschlos­senen Räumen jedoch nicht. Wir empfehlen daher dringend, auch in geschlos­senen Räumen dauerhaft Mund-Nase-Bedeckung zu tragen – und dies möglichst nicht nur in den Landkreisen mit besonders hohen Fallzahlen.

Alle neuen Regelungen wurden in die gemein­samen Empfehlungen für ein Hygienekonzept einge­ar­beitet und stehen unter ljr.de/corona zum Download bereit.