Erstattung von Verdienstausfall für Ehrenamtliche

Im Jahre 2009 wurde durch die nieder­säch­sische Landesregierung die Erstattung des Verdienstausfalles für Ehrenamtliche in der verband­lichen Jugendarbeit wieder eingeführt.

Alle Ehrenamtlichen, die im Besitz einer gültigen Juleica sind und die im Rahmen der verband­lichen, katho­li­schen Jugendarbeit im Bistum Hildesheim aktiv sind, können bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres für max. 8 Tage jährlich Verdienstausfall in Höhe von max. 70 € pro Tag beantragen, solange die dafür bereit­ge­stellten Mittel noch nicht ausge­schöpft sind. Durch die Begrenzung der zur Verfügung stehenden Mittel muss der Verdienstausfall voran­ge­meldet werden. Die Anträge werden nach Eingangsdatum der Voranmeldung berück­sichtigt und bearbeitet. Voranmeldungen zum Antrag sind ab dem 01.01. des jeweils laufenden Jahres möglich. Ein Rechtsanspruch besteht nicht.

 

Unser vorgeschlagener Ablauf:

1. Informiere Dich

Informiere Dich ob Du den Verdienstausfall bei uns für Deinen Maßnahme beantragen kannst

3. Anmeldung

Wichtig ist: Bis mindestens vier Wochen VOR der Maßnahme ist entspre­chender Bedarf beim BDKJ Diözesanverband Hildesheim anzumelden. Nach dieser Anmeldung erfolgt eine Information, ob dem Antrag folge geleistet werden kann, oder ob die Mittel für das Kalenderjahr bereits erschöpft sind. Hierfür steht folgendes Formblatt zur Verfügung:

2. Beantrage Sonderurlaub

4. Veranstalte eine (gelungene) Maßnahme in der Jugendarbeit.

5. Antrag

Spätestens einen Monat NACH der Maßnahme ist folgender Antrag auf Erstattung des Verdienstausfalles beim BDKJ Diözesanverband Hildesheim einzu­reichen. Hierfür steht folgendes Formular zum Download:

Fragen?

Für weitere Fragen, wende Dich an unsere Geschäftsführung